Friseursalon eröffnen
Die meisten Friseurinnen und Friseure träumen vom Schritt in die Selbständigkeit und wollen den eigenen Friseursalon eröffnen. Allerdings gibt es dabei viele Hürden zu meistern. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, wenn man als Friseur einen eigenen Salon öffnen will? Wir haben uns im Netz schlau gemacht und stellen hier erste, allgemein zugängliche Informationen bereit. Das Lesen unseres Ratgebers ersetzt jedoch keinesfalls eine ausführliche Beratung – bitte informieren Sie sich unbedingt eigenständig.
Grundvoraussetzung zur Saloneröffnung: Meisterausbildung / Berufserfahrung
Üblicherweise ist für die Salongründung ein Meistertitel erforderlich. Entweder wird zur Saloneröffnung ein Friseurmeister bzw. eine Friseurmeisterin eingestellt oder man schließst selbst erfolgreich die Meisterausbildung ab.
Auf der Meisterschule werden verschiedene Kurse absolviert, die sich zusammensetzen aus:
- Fachpraxis
- Fachtheorie
Darüber hinaus vermittelt die Meisterausbildung im Friseurberuf unter anderem auch rechtliches, kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Wissen, was unabdingbar zur Gründung benötigt wird.
Finanzielle Förderung für die Meisterschule
Die Ausbildung zum Friseurmeister kostet je nach Anbieter, Region und Art des Meisterkurses mehrere Tausend Euro; eine Förderung durch das Meister-BAföG ist möglich. Informationen über die finanzielle Förderung erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Friseursalon eröffnen ohne Meister?
Zwar besteht generell eine Meisterpflicht. Jedoch kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterausbildung einen Friseursalon eröffnen.
Der Friseurberuf ist eine handwerkliche Tätigkeit, weshalb vor der Saloneröffnung gemäß §7 der Handwerksordnung eine bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk sowie hinreichend Berufserfahrung nachzuweisen ist. Um einen eigenen Friseursalon eröffnen zu dürfen, sind mindestens 6 Jahre Berufserfahrung als Friseur erforderlich, wovon wenigstens 4 Jahre Tätigkeit in leitender Stellung notwendig sind.
Eine Saloneröffnung ohne Meistertitel muss zuvor beantragt und bewilligt werden. Auch besteht die Möglichkeit auf eine Ausnahmebewillung nach §8 HwO, wenn lediglich einfachste Tätigkeiten ausgeübt werden sollen. Hierbei dürfen beispielsweise keine Chemikalien eingesetzt werden.
Als Friseur selbständig machen – verschiedene Möglichkeiten
Einen Friseursalon eröffnen ist eine Variante, sich im Friseurhandwerk selbständig zu machen. Es kommen aber auch weitere Alternativen in Betracht wie etwa die Übernahme eines bestehenden Salons, der Einstieg in Franchising oder die Selbständigkeit als mobiler Friseur bzw. mobile Friseurin. Die jeweiligen Vorteile und Nachteile sollten stets abgewogen werden.
Eigenen Friseursalon eröffnen
Die Neugründung bietet die größten Chancen, sich den individuellen Lebenstraum eines eigenen Salons zu erfüllen, bedeutet allerdings den größten Planungs- und Kostenaufwand. Von akribischer Marktanalyse, dem Suchen nach dem besten Standort, Gestaunt der Saloneinrichtung und Auswahl vom geeigneten Kassensystem für Friseure bis hin zu Personalrecruiting und Marketing liegt alles in der eigenen Hand.
Um Gelder aquierieren und eine geeignete Gewerbeimmobilie anmieten zu können, ist das auf der Meisterschule erlernte Wissen von enormem Vorteil. Es sollte ein in sich schlüssiger Businessplan erstellt werden, um Bank und Immobilienverwalter vom Geschäftsmodell zu überzeugen und günstige Konditionen mit Lieferanten von Haarpflege aushandeln zu können.
Ohne Eigenkapital wird die Neugründung des Friseursalons nicht möglich sein. Mit professionell erstelltem Businessplan ist aber unter Umständen eine Förderung z. B. durch die KfW in greifbarer Nähe.
Bestehenden Friseursalon übernehmen
Eine Alternative zur Neugründung ist die Übernahme eines bereits bestehenden Friseurladens, etwa der Betrieb, bei dem man selbst die Ausbildung zum Friseur absolviert oder für den man als ausgebildete Friseurin bzw. ausgebildeter Friseur gearbeitet hat. Sowohl mit Hinblick auf die Vorbereitungszeit, wie auch auf finanzielle Aspekte kann die Übernahme vorteilhafter sein, als einen neuen Friseursalon eröffnen zu wollen.
Die Übernahme eines Frisiersalons kann attraktive Vorteile bieten. So entfällt beispielsweise ein Großteil der Planung der Inneneinrichtung und damit auch eine langwierige Bauphase. Zudem kann bei gut laufendem Geschäft die Kundschaft übernommen werden.
Trotz dieser Vorteile bestehen Risiken, die sich nur durch gründliche Planung auf ein Minimum reduzieren lassen.
Franchise Friseursalon eröffnen
Der Vorteil, als Friseur in ein Franchise-Unternehmen einzusteigen, liegt klar auf der Hand. Es besteht ein funktionierendes Geschäftskonzept, das sich wahrscheinlich am Markt bereits etabliert hat.
Als Nachteil ist zu berücksichtigen, dass man trotz der Selbständigkeit im Friseurhandwerk nicht unabhängig ist, da der Franchisegeber strikte Vorgaben macht, die einzuhalten sind. Für Selbstverwirklichung ist da nur bedingt Spielraum.
Zwingend muss mit größter Sorgfalt geprüft werden, ob sich das Einkaufen in ein Franchise-System wirklich rentiert und ob man langfristig bereit ist, sich an die Vorgaben zu halten.
Mobiler Friseur – die günstige Variante der Gründung
Steht für die Gründung ein geringes Startkapital zur Verfügung, kommt die Selbständigkeit als mobiler Friseur bzw. mobile Friseurin in Betracht. Die Betriebskosten sind sehr gering. Es wird ein eigenes Fahrzeug benötigt, monatliche Mieten für den eigenen Salon fallen nicht an.
Stattdessen fährt man zu Kundinnen und Kunden nach Hause und arbeitet flexibel an den unterschiedlichsten Standorten. Flexibilität ist Grundvorraussetzung. Oft müssen weitaus mehr Arbeitsstunden sowie das Arbeiten in den Abendstunden in Kauf genommen werden, da mobile Friseure die Termine nicht selten nach dem Zeitfenster von Kundin oder Kunde ausrichten müssen.
Sich als Friseur selbständig machen – wichtige Informationsquellen
Unabhängig davon, für welche Form der Selbständigkeit im Friseurhandwerk Sie sich interessieren oder Sie Ihren ersten eigenen Friseursalon eröffnen wollen. Wichtig ist immer, dass Sie sich intensiv mit der Gründung beschäftigen, sich umfassend informieren und eventuell eine Gründungsberatung in Anspruch nehmen.
Hilfreiche Informationen finden Sie beispielsweise bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer, auf der Gründerplattform der KfW und auf Gründer.de hier
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